Freitag, 2. März 2007

Positive Wertung der Ehe durch das Bundesverfassungsgericht

Vorgestern gab es eine positive Meldung über den Schutz der Institution Ehe: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Krankenkassen eine künstliche Befruchtung auch in Zukunft nur bei Ehepartnern mitfinanzieren müssen.

Mich freut die Begründung des Gerichts. Darin wird der Ehe ein besonderer Wert beigemessen.

Die Ehe ist demnach eine auf Lebenszeit angelegten Gemeinschaft. Das Bürgerliche Gesetzbuch hält die Ehegatten gesetzlich dazu an, auf Dauer füreinander Verantwortung zu tragen. Diese Verantwortung kann in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur freiwillig wahrgenommen werden. Der besondere rechtliche Rahmen ist für das Gericht der entscheidende Unterschied zwischen Ehe und nichtehelicher Partnerschaft. Eine Ehe ist nur durch Aufhebung oder Scheidung wieder auflösbar. Nichteheliche Partnerschaften können jederzeit beendet werden.

Daraus folgt:

1. Diese Sicherheit einer Ehe ist somit geeigneter dafür, die mit den medizinischen Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung verbundenen Belastungen und Risiken gemeinsam zu bewältigen.

2. Auch dem Kind bietet eine eheliche Bindung der Eltern mehr rechtliche Sicherheit, von beiden Elternteilen betreut zu werden.

3. Ehegatten sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Familie auch finanziell zu sorgen. Diese Unterhaltspflicht kommt den gemeinsamen Kindern zugute. Ihre wirtschaftliche und soziale Situation wird dadurch maßgeblich begünstigt.

Eine solch positive Wertung der Ehe hätte ich heutzutage kaum noch erwartet!

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