Dienstag, 6. März 2007

Inzest

Am 2. März gab es die Meldung „Inzest: Verurteilter vorerst auf freiem Fuß“. Ein Geschwisterpaar, das getrennt aufgewachsen war und sich erst später kennen lernte, hat miteinander vier Kinder im Alter von einem bis fünf Jahren, zwei davon sind behindert. Der Mann wurde bereits dreimal wegen Inzest verurteilt. Nun legt er Verfassungsbeschwerde ein. Er sieht sein Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung beeinträchtigt. Die Staatsanwaltschaft sieht derzeit von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe ab.

Diese Geschichte beschäftigt die Medien schon seit einiger Zeit. So war bei Spiegel-Online schon am 23. Februar zu lesen „Inzest-Streit entzweit deutsche Politik“. Die Jungen Liberalen Berlin und der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag fordern beispielsweise die Aufhebung des Inzest-Paragraphen des Strafgesetzbuches (§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten). „Nicht mehr zeitgemäß“, ist die Begründung, die wie so oft herhalten muss. Aus der CSU hört man andere Stimmen: Die Aufhebung des Paragraphen hätte eine falsche Signalwirkung, sagt Jürgen Gehb. Der Rechtsexperte der SPD, Dieter Wiefelspütz, hingegen hält dieses Thema für eine Frage der Moral. Moralvorstellungen seien aber nicht kriminell.

Ich ärgere mich darüber, dass Moral anscheinend nicht mehr als schützenswert angesehen wird. Die Wenigen, die einer laxen Moral frönen, dürfen heute ihre Meinung vielerorts der Mehrheit aufs Auge drücken und gesetzlich schützen lassen. Die moralischen Überzeugungen der Vielen dürfen jedoch jederzeit infrage gestellt werden.

Ich halte mich da sowieso lieber an die Meinung dessen, der wissen muss, was am besten ist, weil wir seine Idee sind. Und der sagt: Inzest ist nicht gut! – Das genügt mir.

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