Dienstag, 13. November 2007

Ein Recht auf Sonntag

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat am 12. November 2007 gegen das neue Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Unterstützung kommt von der EKD.

Ich hatte gar nicht gewusst, dass ein Grundrecht auf Sonntag besteht. Artikel 140 des Grundgesetzes besagt, dass u. a. die Bestimmungen von Artikel 139 der Weimarer Verfassung auch für die Bundesrepublik Deutschland gelten. Dort wiederum heißt es: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."

Als Pastor liegt mir die "seelische Erhebung" natürlich sehr am Herzen. Der Sonntag gibt Raum für die "Religionsausübung". Eine kollektive Ruhezeit tut der Gesellschaft gut, argumentiert die EKD. Und das stimmt. Wenn es keinen gemeinsamen freien Sonntag mehr gibt, dann können die Gläubigen nicht mehr gemeinsam ihre Gottesdienste feiern. Ein zentrales Element des christlichen Glaubens ginge damit verloren. Und argmentiere mir keiner, dass es ja jedem freigestellt sei, um 10 Uhr am Sonntagmorgen zu beten oder zu shoppen. Wer so argumentiert vergisst, dass alle Angestellten im Einzelhandel eben nicht die freie Wahl hätten, in den Gottesdienst zu gehen.

Also: Ich bin Pro-Sonntag. Wie sagte die Kampagne der EKD vor einiger Zeit so schön? "Ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage". Ich bin jedenfalls sehr gespannt, was bei dieser Verfassungsbeschwerde herauskommt.

Freitag, 21. September 2007

Ehe mit Rückgaberecht

Dieser Tage hat mich der Vorschlag von Gabriele Pauli amüsiert, eine Ehe auf Zeit einzuführen.

Am Mittwoch (19.9.) hat die Fürther Landrätin ihr Wahlprogramm für den Vorsitz der CSU vorgestellt. Dabei sagte sie: "Mein Vorschlag ist es, dass Ehen nach sieben Jahren auslaufen. Das heißt, dass man Ehen in Zukunft nur noch befristet abschließt und dann aktiv ja sagt zu einer Verlängerung."

Ein Rückgaberecht für den Ehepartner - dass darauf vorher noch niemand gekommen ist! Aber warum bloß so halbherzig? Ein vierzehntägiges Rückgaberecht nach der standesamtlichen Trauung sollte da doch auch noch drin sein. Und wie wär's mit einer zweijährigen Garantie gegen Orangenhaut oder Bierbauch?

Und dann müsste man sich natürlich auch noch mal über die sieben Jahre unterhalten. Wo doch das höchste Scheidungsrisiko in Deutschland bereits zwischen dem dritten und dem sechsten Ehejahr liegt. Warum die Sache also unnötig verkomplizieren? Führen wir das Leasing-Ende doch schon bei drei Jahren ein!

Dienstag, 17. Juli 2007

Ich hab dafür gestimmt

Auf der Homepage der Tagesschau läuft aktuell folgende Umfrage:

Sollte die christlichen Schöpfungslehre in den Biologieunterricht aufgenommen werden, wie es Hessens Kultusministerin Karin Wolff und Bischof Walter Mixa fordern?

Ich habe mit Ja gestimmt. Denn ich glaube an den Schöpfergott. Und ich bin oft irritiert, mit welchem fast schon religiösen Anspruch die Evolutionstheorie (ich bestehe auf "Theorie"!) als gesicherte Tatsache und absolute Wahrheit dargestellt wird. Ein Gegengewicht wäre da doch ganz sinnvoll.

Es gibt dazu auch ein gutes Buch:

Junker, Reinhard; Scherer, Siegfried: Evolution: ein kritisches Lehrbuch, Gießen: Weyel-Verlag (6. Aufl., 2006), 978-3921046104

Freitag, 1. Juni 2007

Nicht die „Leidenden“, sondern das unerträgliche Leid beseitigen

ProVita, die lebensethische Initiative des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden und des Bundes Freier evangelischer Gemeinden, setzt sich für den Erhalt des § 216 StGB ein. In einem Aufruf heißt es: "Wir fordern auf, Sterbenden eine Hand der Hilfe und Begleitung zu reichen. Wir warnen vor der Aufweichung des gesetzlich garantierten Lebensschutzes gerade auch am Ende des Lebens."

Sicherlich zu Recht fürchtet ProVita, "dass in einem zunehmend individualisierten und entsolidarisierten gesellschaftlichen Klima sich ein immer stärker werdender Druck auf Betroffene aufbaut. Sie wollen anderen nicht unnötig zur Last zu fallen. Dies kann vorschnell zum Wunsch des selbstgewählten Lebensendes führen und wird der Würde desMenschen nicht gerecht."

Gerade Kirchen und einzelne Christen können hier zu einem anderen Klima beitragen. Christen können Beistand leisten. Die Menschen können bei uns Hilfe und geistlichen Beistand erfahren. Wir können mit den Menschen im Gebet den Kontakt zu unserem Schöpfer nutzen, um auch am Lebensende eine gute Entscheidung zu treffen. Oder wir können diesen Kontakt zum Schöpfer ganz neu zu knüpfen.

Aktive Sterbehilfe bleibt meiner Meinung nach inakzeptabel. Keiner muss würdelos sterben. Leid, das z. T. unerträglich wird, kann minimiert werden. Das bekräfigt auch ProVita: "Wir sind überzeugt, dass Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, medizinische Fachkräfte, Palliativmedizin und Hospizarbeit bei Ausschöpfung aller Kompetenzen eine würdevolle Begleitung Sterbender in geschützter Umgebung, ohne Missachtung von Schmerzen, Angst und Sehnsüchten leisten können."

Muten wir uns einander ruhig zu. Auch mit unserem Leiden und Sterben. Das gehört zum menschlichen Dasein einfach hinzu. Es auszublenden wäre unmenschlich.

Mittwoch, 25. April 2007

Kulturrelativismus in der Rechtsprechung?

Gestern wurde in der ARD-Sendung „Menschen bei Maischberger“ ein interessanter Rechts-Fall diskutiert. Die Sendung trug den Titel „Rätsel Justiz: Zu viel Gnade für Täter?“

Einer der Beispiel-Fälle war die Scheidungssache von Chahrazad K., einer Deutschen marokkanischer Herkunft. Sie war von ihrem Ehemann mehrfach geschlagen worden. Daher hatte sie die vorzeitige Auflösung der Ehe, vor Ablauf des Trennungsjahres, beantragt. Die zuständige Familienrichterin am Amtsgericht Frankfurt lehnte die vorzeitige Scheidung mit der Begründung ab, der Koran erlaube die Bestrafung einer Ehefrau. Da beide Eheleute aus dem marokkanischen Kulturkreis stammen, wo nach Meinung der Richterin Misshandlungen „nicht unüblich“ seien, weil es das Züchtigungsrecht gebe, sah sie keine unzumutbare Härte gegeben. Die Richterin verwies in ihrer Begründung auf Sure vier des Korans, die den Titel „An-Nisa“, „Die Frauen“, trägt. In Vers 34 heißt es dort: „Die Männer stehen über den Frauen. Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“

Mittlerweile ist die Richterin wegen Befangenheit von diesem Fall abgezogen worden. Sie selbst äußerte Bedauern für ihren Fehler. Es gab von allen Seiten Kritik an der Begründung des Urteils. Das deutsche Recht verbietet jede Form von Gewalt in Familien.

Trotzdem erschrickt mich diese Urteilsbegründung. Sie deutet an, dass Menschen (und auch Verantwortungsträger) vermehrt bereit sind, „Political correctness“ über die Grundrechte zu stellen. Auf diese Weise wird eine mehrgleisige Gesellschaft geschaffen. Wenn die Entwicklung so weiter geht, führt das irgendwann dahin, dass deutsches Recht nur noch für gewisse Bevölkerungsteile gilt, während z. B. muslimische Einwohner nach der Scharia Recht gesprochen bekommen. Dies ist eine fatale Entwicklung. Ein Kommentator zum WELT-Artikel zu diesem Thema meint denn auch ganz richtig: „Schön, dass die Richterin uns allen die Augen dafür geöffnet hat, wie stark sich kulturrelativistische Positionen im Zentrum dieser Gesellschaft festgesetzt haben. Das muss ganz schnell anders werden, bevor in den Schulen alle Mädchen Kopftuch tragen müssen....“

Donnerstag, 8. März 2007

Späte Erkenntnis

Zugegeben: Die Erkenntnis kommt spät auf meinem Weg des Glaubens. Aber für mich war das heute Morgen eine wichtige Erkenntnis.

12 Brüder und Schwestern! Wir stehen also nicht mehr unter dem Zwang, unserer selbstsüchtigen Natur zu folgen. 13 Wenn ihr nach eurer eigenen Natur lebt, werdet ihr sterben. Wenn ihr aber in der Kraft des Geistes euren selbstsüchtigen Willen tötet, werdet ihr leben.
Römer 8,12-13 (GNB)

Der selbstsüchtige Wille, von dem Paulus hier spricht, ist der Wille unserer Natur. Unsere Natur aber ist selbstsüchtig und somit sündig. Wenn wir als Kinder Gottes dieser Natur widerstehen wollen, müssen wir regelrecht ihren selbstsüchtigen Willen töten, der mit seinem Bestreben immer in Richtung Sünde zieht. Aber wie kann das gelingen, wo es doch unser höchst eigener Wille ist?

Es kann nur mithilfe des Heiligen Geistes gelingen. In der Kraft des Geistes können wir unseren selbstsüchtigen Willen töten. Heute Morgen ist mir schlagartig aufgegangen, wie die Reihenfolge in diesem Kampf ist. Der Geist ist zuerst da. Erst mit seiner Hilfe kann der Wille zur Sünde getötet werden.

Es ist also nicht so, wie ich eigentlich immer gemeint habe, dass ich zuerst meine Sündhaftigkeit überwinden muss, bevor Gott mir seinen Heiligen Geist in ganzer Fülle geben kann. Die Reihenfolge ist glücklicherweise andersherum: Sein Geist ist in meinem Leben da, seit ich zum Glauben gekommen bin. Mit seiner Hilfe kann ich nun auch meinen selbstsüchtigen Willen überwinden.

Das empfinde ich als sehr entspannend. Auch im Kampf mit der Sünde habe ich göttliche, übernatürliche Hilfe. Auch hier muss ich nicht erst alleine meine Kraft beweisen, bevor Gott sich mir naht. Er ist längst da. Und mit seiner Hilfe ist der Kampf nicht aussichtslos.

Dienstag, 6. März 2007

Inzest

Am 2. März gab es die Meldung „Inzest: Verurteilter vorerst auf freiem Fuß“. Ein Geschwisterpaar, das getrennt aufgewachsen war und sich erst später kennen lernte, hat miteinander vier Kinder im Alter von einem bis fünf Jahren, zwei davon sind behindert. Der Mann wurde bereits dreimal wegen Inzest verurteilt. Nun legt er Verfassungsbeschwerde ein. Er sieht sein Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung beeinträchtigt. Die Staatsanwaltschaft sieht derzeit von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe ab.

Diese Geschichte beschäftigt die Medien schon seit einiger Zeit. So war bei Spiegel-Online schon am 23. Februar zu lesen „Inzest-Streit entzweit deutsche Politik“. Die Jungen Liberalen Berlin und der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag fordern beispielsweise die Aufhebung des Inzest-Paragraphen des Strafgesetzbuches (§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten). „Nicht mehr zeitgemäß“, ist die Begründung, die wie so oft herhalten muss. Aus der CSU hört man andere Stimmen: Die Aufhebung des Paragraphen hätte eine falsche Signalwirkung, sagt Jürgen Gehb. Der Rechtsexperte der SPD, Dieter Wiefelspütz, hingegen hält dieses Thema für eine Frage der Moral. Moralvorstellungen seien aber nicht kriminell.

Ich ärgere mich darüber, dass Moral anscheinend nicht mehr als schützenswert angesehen wird. Die Wenigen, die einer laxen Moral frönen, dürfen heute ihre Meinung vielerorts der Mehrheit aufs Auge drücken und gesetzlich schützen lassen. Die moralischen Überzeugungen der Vielen dürfen jedoch jederzeit infrage gestellt werden.

Ich halte mich da sowieso lieber an die Meinung dessen, der wissen muss, was am besten ist, weil wir seine Idee sind. Und der sagt: Inzest ist nicht gut! – Das genügt mir.

Freitag, 2. März 2007

Positive Wertung der Ehe durch das Bundesverfassungsgericht

Vorgestern gab es eine positive Meldung über den Schutz der Institution Ehe: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Krankenkassen eine künstliche Befruchtung auch in Zukunft nur bei Ehepartnern mitfinanzieren müssen.

Mich freut die Begründung des Gerichts. Darin wird der Ehe ein besonderer Wert beigemessen.

Die Ehe ist demnach eine auf Lebenszeit angelegten Gemeinschaft. Das Bürgerliche Gesetzbuch hält die Ehegatten gesetzlich dazu an, auf Dauer füreinander Verantwortung zu tragen. Diese Verantwortung kann in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur freiwillig wahrgenommen werden. Der besondere rechtliche Rahmen ist für das Gericht der entscheidende Unterschied zwischen Ehe und nichtehelicher Partnerschaft. Eine Ehe ist nur durch Aufhebung oder Scheidung wieder auflösbar. Nichteheliche Partnerschaften können jederzeit beendet werden.

Daraus folgt:

1. Diese Sicherheit einer Ehe ist somit geeigneter dafür, die mit den medizinischen Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung verbundenen Belastungen und Risiken gemeinsam zu bewältigen.

2. Auch dem Kind bietet eine eheliche Bindung der Eltern mehr rechtliche Sicherheit, von beiden Elternteilen betreut zu werden.

3. Ehegatten sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Familie auch finanziell zu sorgen. Diese Unterhaltspflicht kommt den gemeinsamen Kindern zugute. Ihre wirtschaftliche und soziale Situation wird dadurch maßgeblich begünstigt.

Eine solch positive Wertung der Ehe hätte ich heutzutage kaum noch erwartet!

Freitag, 2. Februar 2007

Das Böse hassen

Ihr, die ihr den Herrn liebt, haßt das Böse!
Psalm 97,10a (EÜ)

Haßt das Böse, liebt das Gute, und bringt bei Gericht das Recht zur Geltung!
Amos 5,15a (EÜ)

Eure Liebe sei ohne Heuchelei. Verabscheut das Böse, haltet fest am Guten!
Römer 12,9 (EÜ)

Gestern hat mich die Losung angesprochen. Hass auf das Böse - ein interessanter Gedanke.

Es ist gar nicht so, dass Christen immer schön lieb sein sollen. Es gibt in der Bibel die Erlaubnis, ja regelrecht die Aufforderung zu hassen! Nur, es muss Hass auf die richtige Sache sein!

Der Hass der Christen soll sich nicht gegen andere Menschen oder gar gegeneinander richten, sondern gegen das Böse. Das Böse aber soll richtig gehasst werden. Wir sollen das Böse nicht nur nicht mögen, wir sollen es hassen. Wir sollen uns nicht erschrocken oder angewidert vom Bösen abwenden, wir sollen uns voller Hass gegen das Böse wenden.

Gegenüber dem Bösen darf sich keine weiche Haltung einschleichen. Dem Bösen selbst wird nicht mit Vergebung begegnet, sondern mit Hass.

Das Böse hat bei denen, die zu Gott gehören, keinen Raum. Die Liebe zu Gott muss das Böse verdrängen. Nicht das Böse soll in meinem Leben Raum haben, sondern die Liebe zu Gott, zum Guten, gegeneinander und zu anderen Menschen.

Regen wir uns doch mal so richtig auf, wenn eine Anfechtung uns beschleicht! Oder wenn wir sehen, dass jemandem Unrecht geschieht! Regen wir uns mal so richtig auf, und lassen wir unseren Hass auf das Böse raus.