Donnerstag, 8. März 2007

Späte Erkenntnis

Zugegeben: Die Erkenntnis kommt spät auf meinem Weg des Glaubens. Aber für mich war das heute Morgen eine wichtige Erkenntnis.

12 Brüder und Schwestern! Wir stehen also nicht mehr unter dem Zwang, unserer selbstsüchtigen Natur zu folgen. 13 Wenn ihr nach eurer eigenen Natur lebt, werdet ihr sterben. Wenn ihr aber in der Kraft des Geistes euren selbstsüchtigen Willen tötet, werdet ihr leben.
Römer 8,12-13 (GNB)

Der selbstsüchtige Wille, von dem Paulus hier spricht, ist der Wille unserer Natur. Unsere Natur aber ist selbstsüchtig und somit sündig. Wenn wir als Kinder Gottes dieser Natur widerstehen wollen, müssen wir regelrecht ihren selbstsüchtigen Willen töten, der mit seinem Bestreben immer in Richtung Sünde zieht. Aber wie kann das gelingen, wo es doch unser höchst eigener Wille ist?

Es kann nur mithilfe des Heiligen Geistes gelingen. In der Kraft des Geistes können wir unseren selbstsüchtigen Willen töten. Heute Morgen ist mir schlagartig aufgegangen, wie die Reihenfolge in diesem Kampf ist. Der Geist ist zuerst da. Erst mit seiner Hilfe kann der Wille zur Sünde getötet werden.

Es ist also nicht so, wie ich eigentlich immer gemeint habe, dass ich zuerst meine Sündhaftigkeit überwinden muss, bevor Gott mir seinen Heiligen Geist in ganzer Fülle geben kann. Die Reihenfolge ist glücklicherweise andersherum: Sein Geist ist in meinem Leben da, seit ich zum Glauben gekommen bin. Mit seiner Hilfe kann ich nun auch meinen selbstsüchtigen Willen überwinden.

Das empfinde ich als sehr entspannend. Auch im Kampf mit der Sünde habe ich göttliche, übernatürliche Hilfe. Auch hier muss ich nicht erst alleine meine Kraft beweisen, bevor Gott sich mir naht. Er ist längst da. Und mit seiner Hilfe ist der Kampf nicht aussichtslos.

Dienstag, 6. März 2007

Inzest

Am 2. März gab es die Meldung „Inzest: Verurteilter vorerst auf freiem Fuß“. Ein Geschwisterpaar, das getrennt aufgewachsen war und sich erst später kennen lernte, hat miteinander vier Kinder im Alter von einem bis fünf Jahren, zwei davon sind behindert. Der Mann wurde bereits dreimal wegen Inzest verurteilt. Nun legt er Verfassungsbeschwerde ein. Er sieht sein Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung beeinträchtigt. Die Staatsanwaltschaft sieht derzeit von der Vollstreckung der Freiheitsstrafe ab.

Diese Geschichte beschäftigt die Medien schon seit einiger Zeit. So war bei Spiegel-Online schon am 23. Februar zu lesen „Inzest-Streit entzweit deutsche Politik“. Die Jungen Liberalen Berlin und der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag fordern beispielsweise die Aufhebung des Inzest-Paragraphen des Strafgesetzbuches (§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten). „Nicht mehr zeitgemäß“, ist die Begründung, die wie so oft herhalten muss. Aus der CSU hört man andere Stimmen: Die Aufhebung des Paragraphen hätte eine falsche Signalwirkung, sagt Jürgen Gehb. Der Rechtsexperte der SPD, Dieter Wiefelspütz, hingegen hält dieses Thema für eine Frage der Moral. Moralvorstellungen seien aber nicht kriminell.

Ich ärgere mich darüber, dass Moral anscheinend nicht mehr als schützenswert angesehen wird. Die Wenigen, die einer laxen Moral frönen, dürfen heute ihre Meinung vielerorts der Mehrheit aufs Auge drücken und gesetzlich schützen lassen. Die moralischen Überzeugungen der Vielen dürfen jedoch jederzeit infrage gestellt werden.

Ich halte mich da sowieso lieber an die Meinung dessen, der wissen muss, was am besten ist, weil wir seine Idee sind. Und der sagt: Inzest ist nicht gut! – Das genügt mir.

Freitag, 2. März 2007

Positive Wertung der Ehe durch das Bundesverfassungsgericht

Vorgestern gab es eine positive Meldung über den Schutz der Institution Ehe: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Krankenkassen eine künstliche Befruchtung auch in Zukunft nur bei Ehepartnern mitfinanzieren müssen.

Mich freut die Begründung des Gerichts. Darin wird der Ehe ein besonderer Wert beigemessen.

Die Ehe ist demnach eine auf Lebenszeit angelegten Gemeinschaft. Das Bürgerliche Gesetzbuch hält die Ehegatten gesetzlich dazu an, auf Dauer füreinander Verantwortung zu tragen. Diese Verantwortung kann in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur freiwillig wahrgenommen werden. Der besondere rechtliche Rahmen ist für das Gericht der entscheidende Unterschied zwischen Ehe und nichtehelicher Partnerschaft. Eine Ehe ist nur durch Aufhebung oder Scheidung wieder auflösbar. Nichteheliche Partnerschaften können jederzeit beendet werden.

Daraus folgt:

1. Diese Sicherheit einer Ehe ist somit geeigneter dafür, die mit den medizinischen Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung verbundenen Belastungen und Risiken gemeinsam zu bewältigen.

2. Auch dem Kind bietet eine eheliche Bindung der Eltern mehr rechtliche Sicherheit, von beiden Elternteilen betreut zu werden.

3. Ehegatten sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Familie auch finanziell zu sorgen. Diese Unterhaltspflicht kommt den gemeinsamen Kindern zugute. Ihre wirtschaftliche und soziale Situation wird dadurch maßgeblich begünstigt.

Eine solch positive Wertung der Ehe hätte ich heutzutage kaum noch erwartet!