Freitag, 1. Februar 2008

Christival, die Zweite - langsam nervt's

Langsam nervt's, finde ich. Erst regt sich Volker Beck darüber auf, dass es auf dem Christival 2008 ein Seminar zum Thema Homosexualität geben sollte, das über die Möglichkeit reparativer Therapien informiert. Das Seminar wurde abgesagt. Nun wettert Annegret Siebe von Pro Familia Bremen gegen ein Seminar über Abtreibung und mögliche Alternativen und über Seminare, die dazu ermutigen, auf Sex vor der Ehe zu verzichten (so ein Artikel der taz).

Anscheinend fühlen sich jetzt alle Gegner christlicher Werte dazu berufen, die Absetzung von Seminaren beim Christival zu fordern. Klar, jeder darf wettern und andere Meinungen vertreten. Schließlich gilt die Meinungsfreiheit. Aber die gilt auch für Christen und ihre Überzeugungen! Selbst wenn diese Überzeugungen (wie "politically incorrect"!) das Recht auf Auswege aus der Homosexualität und das Recht auf Verzicht auf Abtreibung beinhalten.

Meine Unterstützung hat das Christival jedenfalls.

Samstag, 19. Januar 2008

Rundfunkgottesdienst: Live on Air

Die Spannung steigt: Morgen (20. Januar 2008) wird der Gottesdienst meiner Gemeinde nach den 10-Uhr-Nachrichten live im Radio übertragen!

SR2-Kulturradio wird mit einem Ü-Wagen vor unserem Gemeindezentrum stehen. Was drinnen passiert, geht direkt auf den Sender. Wer den Gottesdienst vor Ort erleben möchte, sollte schon um 9:45 Uhr Platz genommen haben, damit bis zur Übertragung Ruhe eingekehrt ist.

Man kann den Gottesdienst auch im Internet verfolgen. Unter http://www.sr-online.de/sr2/351/5305.html findet jeder den richtigen Stream für sein Webradio.

Das Thema hat's in sich: "Der Mensch - wie Ton in Gottes Hand?" Müssen wir Gott nicht als ungerecht empfinden, wenn wir einerseits an seine Allmacht und Liebe denken und andererseits an die allgegenwärtige Not in der Welt?

Dienstag, 13. November 2007

Ein Recht auf Sonntag

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat am 12. November 2007 gegen das neue Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Unterstützung kommt von der EKD.

Ich hatte gar nicht gewusst, dass ein Grundrecht auf Sonntag besteht. Artikel 140 des Grundgesetzes besagt, dass u. a. die Bestimmungen von Artikel 139 der Weimarer Verfassung auch für die Bundesrepublik Deutschland gelten. Dort wiederum heißt es: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."

Als Pastor liegt mir die "seelische Erhebung" natürlich sehr am Herzen. Der Sonntag gibt Raum für die "Religionsausübung". Eine kollektive Ruhezeit tut der Gesellschaft gut, argumentiert die EKD. Und das stimmt. Wenn es keinen gemeinsamen freien Sonntag mehr gibt, dann können die Gläubigen nicht mehr gemeinsam ihre Gottesdienste feiern. Ein zentrales Element des christlichen Glaubens ginge damit verloren. Und argmentiere mir keiner, dass es ja jedem freigestellt sei, um 10 Uhr am Sonntagmorgen zu beten oder zu shoppen. Wer so argumentiert vergisst, dass alle Angestellten im Einzelhandel eben nicht die freie Wahl hätten, in den Gottesdienst zu gehen.

Also: Ich bin Pro-Sonntag. Wie sagte die Kampagne der EKD vor einiger Zeit so schön? "Ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage". Ich bin jedenfalls sehr gespannt, was bei dieser Verfassungsbeschwerde herauskommt.

Freitag, 21. September 2007

Ehe mit Rückgaberecht

Dieser Tage hat mich der Vorschlag von Gabriele Pauli amüsiert, eine Ehe auf Zeit einzuführen.

Am Mittwoch (19.9.) hat die Fürther Landrätin ihr Wahlprogramm für den Vorsitz der CSU vorgestellt. Dabei sagte sie: "Mein Vorschlag ist es, dass Ehen nach sieben Jahren auslaufen. Das heißt, dass man Ehen in Zukunft nur noch befristet abschließt und dann aktiv ja sagt zu einer Verlängerung."

Ein Rückgaberecht für den Ehepartner - dass darauf vorher noch niemand gekommen ist! Aber warum bloß so halbherzig? Ein vierzehntägiges Rückgaberecht nach der standesamtlichen Trauung sollte da doch auch noch drin sein. Und wie wär's mit einer zweijährigen Garantie gegen Orangenhaut oder Bierbauch?

Und dann müsste man sich natürlich auch noch mal über die sieben Jahre unterhalten. Wo doch das höchste Scheidungsrisiko in Deutschland bereits zwischen dem dritten und dem sechsten Ehejahr liegt. Warum die Sache also unnötig verkomplizieren? Führen wir das Leasing-Ende doch schon bei drei Jahren ein!

Dienstag, 17. Juli 2007

Ich hab dafür gestimmt

Auf der Homepage der Tagesschau läuft aktuell folgende Umfrage:

Sollte die christlichen Schöpfungslehre in den Biologieunterricht aufgenommen werden, wie es Hessens Kultusministerin Karin Wolff und Bischof Walter Mixa fordern?

Ich habe mit Ja gestimmt. Denn ich glaube an den Schöpfergott. Und ich bin oft irritiert, mit welchem fast schon religiösen Anspruch die Evolutionstheorie (ich bestehe auf "Theorie"!) als gesicherte Tatsache und absolute Wahrheit dargestellt wird. Ein Gegengewicht wäre da doch ganz sinnvoll.

Es gibt dazu auch ein gutes Buch:

Junker, Reinhard; Scherer, Siegfried: Evolution: ein kritisches Lehrbuch, Gießen: Weyel-Verlag (6. Aufl., 2006), 978-3921046104

Freitag, 1. Juni 2007

Nicht die „Leidenden“, sondern das unerträgliche Leid beseitigen

ProVita, die lebensethische Initiative des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden und des Bundes Freier evangelischer Gemeinden, setzt sich für den Erhalt des § 216 StGB ein. In einem Aufruf heißt es: "Wir fordern auf, Sterbenden eine Hand der Hilfe und Begleitung zu reichen. Wir warnen vor der Aufweichung des gesetzlich garantierten Lebensschutzes gerade auch am Ende des Lebens."

Sicherlich zu Recht fürchtet ProVita, "dass in einem zunehmend individualisierten und entsolidarisierten gesellschaftlichen Klima sich ein immer stärker werdender Druck auf Betroffene aufbaut. Sie wollen anderen nicht unnötig zur Last zu fallen. Dies kann vorschnell zum Wunsch des selbstgewählten Lebensendes führen und wird der Würde desMenschen nicht gerecht."

Gerade Kirchen und einzelne Christen können hier zu einem anderen Klima beitragen. Christen können Beistand leisten. Die Menschen können bei uns Hilfe und geistlichen Beistand erfahren. Wir können mit den Menschen im Gebet den Kontakt zu unserem Schöpfer nutzen, um auch am Lebensende eine gute Entscheidung zu treffen. Oder wir können diesen Kontakt zum Schöpfer ganz neu zu knüpfen.

Aktive Sterbehilfe bleibt meiner Meinung nach inakzeptabel. Keiner muss würdelos sterben. Leid, das z. T. unerträglich wird, kann minimiert werden. Das bekräfigt auch ProVita: "Wir sind überzeugt, dass Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, medizinische Fachkräfte, Palliativmedizin und Hospizarbeit bei Ausschöpfung aller Kompetenzen eine würdevolle Begleitung Sterbender in geschützter Umgebung, ohne Missachtung von Schmerzen, Angst und Sehnsüchten leisten können."

Muten wir uns einander ruhig zu. Auch mit unserem Leiden und Sterben. Das gehört zum menschlichen Dasein einfach hinzu. Es auszublenden wäre unmenschlich.

Mittwoch, 25. April 2007

Kulturrelativismus in der Rechtsprechung?

Gestern wurde in der ARD-Sendung „Menschen bei Maischberger“ ein interessanter Rechts-Fall diskutiert. Die Sendung trug den Titel „Rätsel Justiz: Zu viel Gnade für Täter?“

Einer der Beispiel-Fälle war die Scheidungssache von Chahrazad K., einer Deutschen marokkanischer Herkunft. Sie war von ihrem Ehemann mehrfach geschlagen worden. Daher hatte sie die vorzeitige Auflösung der Ehe, vor Ablauf des Trennungsjahres, beantragt. Die zuständige Familienrichterin am Amtsgericht Frankfurt lehnte die vorzeitige Scheidung mit der Begründung ab, der Koran erlaube die Bestrafung einer Ehefrau. Da beide Eheleute aus dem marokkanischen Kulturkreis stammen, wo nach Meinung der Richterin Misshandlungen „nicht unüblich“ seien, weil es das Züchtigungsrecht gebe, sah sie keine unzumutbare Härte gegeben. Die Richterin verwies in ihrer Begründung auf Sure vier des Korans, die den Titel „An-Nisa“, „Die Frauen“, trägt. In Vers 34 heißt es dort: „Die Männer stehen über den Frauen. Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“

Mittlerweile ist die Richterin wegen Befangenheit von diesem Fall abgezogen worden. Sie selbst äußerte Bedauern für ihren Fehler. Es gab von allen Seiten Kritik an der Begründung des Urteils. Das deutsche Recht verbietet jede Form von Gewalt in Familien.

Trotzdem erschrickt mich diese Urteilsbegründung. Sie deutet an, dass Menschen (und auch Verantwortungsträger) vermehrt bereit sind, „Political correctness“ über die Grundrechte zu stellen. Auf diese Weise wird eine mehrgleisige Gesellschaft geschaffen. Wenn die Entwicklung so weiter geht, führt das irgendwann dahin, dass deutsches Recht nur noch für gewisse Bevölkerungsteile gilt, während z. B. muslimische Einwohner nach der Scharia Recht gesprochen bekommen. Dies ist eine fatale Entwicklung. Ein Kommentator zum WELT-Artikel zu diesem Thema meint denn auch ganz richtig: „Schön, dass die Richterin uns allen die Augen dafür geöffnet hat, wie stark sich kulturrelativistische Positionen im Zentrum dieser Gesellschaft festgesetzt haben. Das muss ganz schnell anders werden, bevor in den Schulen alle Mädchen Kopftuch tragen müssen....“