Freitag, 1. Juni 2007

Nicht die „Leidenden“, sondern das unerträgliche Leid beseitigen

ProVita, die lebensethische Initiative des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden und des Bundes Freier evangelischer Gemeinden, setzt sich für den Erhalt des § 216 StGB ein. In einem Aufruf heißt es: "Wir fordern auf, Sterbenden eine Hand der Hilfe und Begleitung zu reichen. Wir warnen vor der Aufweichung des gesetzlich garantierten Lebensschutzes gerade auch am Ende des Lebens."

Sicherlich zu Recht fürchtet ProVita, "dass in einem zunehmend individualisierten und entsolidarisierten gesellschaftlichen Klima sich ein immer stärker werdender Druck auf Betroffene aufbaut. Sie wollen anderen nicht unnötig zur Last zu fallen. Dies kann vorschnell zum Wunsch des selbstgewählten Lebensendes führen und wird der Würde desMenschen nicht gerecht."

Gerade Kirchen und einzelne Christen können hier zu einem anderen Klima beitragen. Christen können Beistand leisten. Die Menschen können bei uns Hilfe und geistlichen Beistand erfahren. Wir können mit den Menschen im Gebet den Kontakt zu unserem Schöpfer nutzen, um auch am Lebensende eine gute Entscheidung zu treffen. Oder wir können diesen Kontakt zum Schöpfer ganz neu zu knüpfen.

Aktive Sterbehilfe bleibt meiner Meinung nach inakzeptabel. Keiner muss würdelos sterben. Leid, das z. T. unerträglich wird, kann minimiert werden. Das bekräfigt auch ProVita: "Wir sind überzeugt, dass Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, medizinische Fachkräfte, Palliativmedizin und Hospizarbeit bei Ausschöpfung aller Kompetenzen eine würdevolle Begleitung Sterbender in geschützter Umgebung, ohne Missachtung von Schmerzen, Angst und Sehnsüchten leisten können."

Muten wir uns einander ruhig zu. Auch mit unserem Leiden und Sterben. Das gehört zum menschlichen Dasein einfach hinzu. Es auszublenden wäre unmenschlich.