Dienstag, 13. November 2007

Ein Recht auf Sonntag

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat am 12. November 2007 gegen das neue Ladenöffnungsgesetz des Landes Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Unterstützung kommt von der EKD.

Ich hatte gar nicht gewusst, dass ein Grundrecht auf Sonntag besteht. Artikel 140 des Grundgesetzes besagt, dass u. a. die Bestimmungen von Artikel 139 der Weimarer Verfassung auch für die Bundesrepublik Deutschland gelten. Dort wiederum heißt es: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt."

Als Pastor liegt mir die "seelische Erhebung" natürlich sehr am Herzen. Der Sonntag gibt Raum für die "Religionsausübung". Eine kollektive Ruhezeit tut der Gesellschaft gut, argumentiert die EKD. Und das stimmt. Wenn es keinen gemeinsamen freien Sonntag mehr gibt, dann können die Gläubigen nicht mehr gemeinsam ihre Gottesdienste feiern. Ein zentrales Element des christlichen Glaubens ginge damit verloren. Und argmentiere mir keiner, dass es ja jedem freigestellt sei, um 10 Uhr am Sonntagmorgen zu beten oder zu shoppen. Wer so argumentiert vergisst, dass alle Angestellten im Einzelhandel eben nicht die freie Wahl hätten, in den Gottesdienst zu gehen.

Also: Ich bin Pro-Sonntag. Wie sagte die Kampagne der EKD vor einiger Zeit so schön? "Ohne Sonntag gibt es nur noch Werktage". Ich bin jedenfalls sehr gespannt, was bei dieser Verfassungsbeschwerde herauskommt.